AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Level Change MMA Gym GmbH (Stand: 01.04.2026)
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Level Change MMA Gym GmbH mit ihren Mitgliedern soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene natürliche Personen, die aufgrund eines mit der Level Change MMA Gym GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Fitnessstudios An den Drei Hasen 12, 61440 Oberursel (Taunus) (nachfolgend: Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.
1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Für im Studio abgeschlossene Verträge besteht kein Widerrufsrecht des Mitglieds.
1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über die Website www.level-change.de stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail durch die Level Change MMA Gym GmbH. Die Level Change MMA Gym GmbH speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.4. MemberCard
Soweit dem Mitglied eine MemberCard ausgestellt wird, ermöglicht diese den Zutritt zum Studio. Alternativ kann der Zutritt über die App mit dem dort bereitgestellten QR-Code erfolgen. Die Aushändigung einer MemberCard oder die Bereitstellung eines digitalen Zugangs begründet im Falle des Widerrufs keinen Anspruch auf Nutzung des Studios.
1.5. Besonderheiten für Jugendliche
Für Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
1.6. Member-App
Die Level Change MMA Gym GmbH nutzt für die Verwaltung der Mitgliedschaften eine App bzw. einen Online-Mitgliederbereich. Nach Erstellung eines persönlichen Accounts hat das Mitglied die Möglichkeit, vertragsbezogene Daten im jeweils angebotenen Umfang selbst zu verwalten.
Die Nutzung der App bzw. des Online-Mitgliederbereichs setzt eine erfolgreiche Registrierung des Mitglieds voraus. Das Mitglied ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
2. NUTZUNG DES STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Zutritt zum Studio
Das Mitglied erhält Zutritt zum Studio entweder mittels MemberCard oder über die App mit dem dort hinterlegten QR-Code. Ohne gültige MemberCard oder gültigen QR-Code ist der Zutritt zum Studio nicht möglich.
2.4. Hausordnung
Die Level Change MMA Gym GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte.
2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit der MemberCard und dem App-Zugang
Das Mitglied ist verpflichtet, die MemberCard sowie die Zugangsdaten zur App sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Ein Verlust der MemberCard oder ein Missbrauch des App-Zugangs ist der Level Change MMA Gym GmbH unverzüglich mitzuteilen. Nach Meldung des Verlusts oder Missbrauchs wird der betreffende Zugang gesperrt. Ab dem Zeitpunkt der Meldung wird das Mitglied von dem Risiko einer missbräuchlichen Verwendung durch Dritte befreit, soweit es den Verlust oder Missbrauch nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig ermöglicht hat.
3.2. Gebühr bei Ausstellung der MemberCard / Ersatz-MemberCard
Soweit dem Mitglied eine MemberCard ausgestellt wird, kann hierfür die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr erhoben werden. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte bei vom Mitglied zu vertretendem Verlust oder Beschädigung fällt die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Ersatzkartengebühr an. Die bisherige MemberCard verliert mit Aktivierung der Ersatzkarte ihre Gültigkeit.
3.3. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen
Soweit auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen den Parteien vereinbart, hat das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale in der vereinbarten Höhe zu leisten.
3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben, über die die Kommunikation mit der Level Change MMA Gym GmbH erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen, insbesondere Mahnungen, Mitteilungen zu Vertragsänderungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail an die zuletzt mitgeteilten Kontaktdaten übermittelt werden können.
Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der Level Change MMA Gym GmbH unverzüglich mitzuteilen.
3.5. Persönliche Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Das Mitglied ist verpflichtet, die MemberCard sowie den in der App bereitgestellten QR-Code ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Zur Überprüfung der Zutrittsberechtigung ist die Level Change MMA Gym GmbH berechtigt, soweit dies erforderlich ist, ein aktuelles Foto des Mitglieds zu speichern oder vor Zutritt zum Studio eine Identitätskontrolle anhand eines amtlichen Lichtbildausweises durchzuführen.
3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke ins Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge
Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
Ist auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen den Parteien eine wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale vereinbart, wird diese, soweit nichts anderes bestimmt ist, erstmals zu Beginn des übernächsten Monats nach Vertragsbeginn fällig, danach jeweils nach weiteren 6 Vertragsmonaten jeweils zum Monatsersten.
4.2. Preisanpassung
Die Level Change MMA Gym GmbH ist berechtigt, den monatlichen Mitgliedsbeitrag einmal jährlich mit Wirkung für die Zukunft um maximal 1,00 EUR inkl. MwSt. pro abgelaufenem Vertragsjahr zu erhöhen. Das Recht besteht frühestens jeweils nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsschluss bzw. der letzten Preisanpassung. Macht die Level Change MMA Gym GmbH von ihrem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies dem Mitglied rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Geltung des neuen Preises, per E-Mail oder über die App mitteilen.
4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Level Change MMA Gym GmbH hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.4 Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Level Change MMA Gym GmbH sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Level Change MMA Gym GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Level Change MMA Gym GmbH berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der Level Change MMA Gym GmbH fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
5.2. Stilllegung des Vertrages
Das Mitglied kann seinen Vertrag nur gegen die vereinbarte Gebühr stilllegen. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Kalenderjahr maximal stillgelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist dort nichts angegeben, besteht kein Anspruch auf Stilllegung. Die Stilllegung ist mindestens 5 Werktage vor Beginn in Textform zu beantragen, muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Kalendermonate erfolgen. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen im Studio nicht in Anspruch nehmen. Während der Mindestvertragslaufzeit verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen ordentlichen Kündigung um die Dauer der Stilllegung.
5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Kündigungen können alternativ auch über die App erklärt werden. Sofern der Vertrag online abgeschlossen werden kann, steht auf der Website der Level Change MMA Gym GmbH zudem eine gesetzlich vorgesehene Kündigungsschaltfläche zur Verfügung.
Jede Erklärung bzw. Anzeige kann über den Selfservice-Bereich, das Kontaktformular auf der Website, per Brief an die Level Change MMA Gym GmbH, An den Drei Hasen 12, 61440 Oberursel (Taunus), oder per E-Mail erfolgen.
6. SCHADENSERSATZ BEI FRISTLOSER KÜNDIGUNG WEGEN PFLICHTVERLETZUNG
Im Falle einer fristlosen Kündigung wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch das Mitglied ist die Level Change MMA Gym GmbH berechtigt, Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen.
7. HAFTUNG DER LEVEL CHANGE MMA GYM GMBH
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Level Change MMA Gym GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der Level Change MMA Gym GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der Level Change MMA Gym GmbH.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1. Verbraucherstreitbeilegung
Die Level Change MMA Gym GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
8.2. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen oder solchen Forderungen gegen die Level Change MMA Gym GmbH aufrechnen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Gegenforderung stehen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die Level Change MMA Gym GmbH auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
8.3. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
8.4. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.

